Teilnahmebedingungen virtuelle Ausbildungsmesse Siegen

Teilnahmebedingungen virtuelle Ausbildungsmesse Siegen

Die Organisation übernimmt ausschließlich die IHK.

Ziel der Messe ist es, den ausstellenden Unternehmen und Institutionen eine Plattform zu geben, sich interessierten Schülern als Arbeitgeber vorzustellen. Gleichzeitig sollen die Schüler die Möglichkeit erhalten, sich umfassend über Berufsmöglichkeiten zu informieren und erste Kontakte zu knüpfen.

Die Kontaktaufnahme erfolgt im virtuellen Raum.

Dies vorausgeschickt, gelten für die ausstellenden Unternehmen (Aussteller) die folgenden Teilnahmebedingungen:

  1. Messezeiten

Die aktuellen Messezeiträume werden auf der Homepage der IHK Siegen veröffentlicht.

  1. Teilnahme

2.1 Aussteller

Als Aussteller zur Ausbildungsmesse Siegen werden nur Unternehmen und Institutionen zugelassen, die mit den ausgestellten Produkten und Dienstleistungen und der sonstigen Präsentation dem Thema der Messe entsprechen und das oben genannte Ziel verfolgen.

2.2 Anmeldeverfahren

Die Anmeldung als Aussteller erfolgt online über die Homepage der IHK oder über die Homepage der Ausbildungsmesse Siegen. Andere Arten der Anmeldung, z.B. via Telefon, E-Mail, Brief usw. werden grundsätzlich nicht berücksichtigt, es sei denn eine alternative Art der Anmeldung wurde vorher mit der IHK vereinbart. Der Zeitrahmen für die Anmeldung kann der Homepage der IHK entnommen werden.

Mit der Absendung der Onlineanmeldung werden diese Teilnahmebedingungen als Vertragsbestandteil verbindlich anerkannt.

Die Angaben auf dem Formular zur Onlineanmeldung werden von der IHK unter Berücksichtigung der jeweils relevanten datenschutzrechtlichen Vorschriften im automatisierten Verfahren im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verarbeitet und genutzt.

Die Anmeldung ist, unabhängig von der Zulassung (vgl. 2.3), bindend. Sie kann nicht mit Bedingungen und Vorbehalten versehen werden. Auch Terminwünsche stellen keine wirksame Bedingung für die Anmeldung dar.

2.3 Zulassung

Über die Zulassung eines Unternehmens/einer Institution entscheidet, die IHK nach billigem Ermessen.

Unternehmen und Institutionen aus dem Bezirk der IHK Siegen werden bevorzugt. Im Falle der Zulassung erhält jeder Aussteller eine Anmeldebestätigung. Im Falle der Ablehnung erfolgt eine gesonderte Benachrichtigung.

2.4 Buchung von Timeslots für Gespräche

Nach Freischaltung der Kalenderfunktion können Unternehmen Timeslots buchen, an denen Mitarbeiter/innen für Gespräche bereitstehen.

Die Länge der Timeslots wird von der IHK festgelegt. Die IHK behält sich vor, regulierend einzugreifen um eine gerechte Vergabe zu gewährleisten.

Beide Gesprächspartner/innen erhalten den Zugangslink zum virtuellen Raum.

 

3.4 Rechnungstellung

Die Rechnungstellung erfolgt im Nachgang der Messe durch die IHK.

3.5 Kosten bei Nichtteilnahme

Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist ein Rücktritt nur bis

 

  1. Datenschutz

Alle teilnehmenden Unternehmen verpflichten sich die von Interessenten übermittelten Daten ausschließlich zur Kontaktaufnahme bezüglich Praktikum oder Ausbildung zu verwenden. Erhobene Daten müssen nach spätestens vier Wochen gelöscht werden.

  1. Öffentlichkeitsarbeit / Werbemittel

5.1 Plakate

Aussteller erhalten auf Wunsch Plakate zur Messe kostenlos zugesandt. Die Plakate werden auch an die umliegenden Schulen versandt, um für die Messe zu werben.

5.2 Homepage

Die Aussteller werden auf der offiziellen Homepage der Ausbildungsmesse Siegen
(https://www.ihk-siegen-messen.de/) mit den Angeboten aufgeführt und auf die jeweilige Unternehmenshomepage verlinkt. Über die Homepage können Interessenten Gesprächstermine bei den Unternehmen buchen.

5.3 Social Media

Die Ausbildungsmesse Siegen wird auf verschiedenen Social Media-Kanälen beworben. Hier haben die Aussteller die Möglichkeit Inhalte (Bilder, Texte, Videos) zu platzieren. Hierzu reichen die Aussteller Beiträge bei der IHK ein. Die vorgelegten Beiträge der Aussteller müssen alle inhaltlich zum Thema der Messe passen und angemessen sein. Die IHK behält sich vor, Beiträge abzulehnen, die dem Charakter der Ausbildungsmesse Siegen eindeutig widersprechen.

5.4 Printmedien

Die IHK arbeitet mit diversen Verlagshäusern aus der Region zusammen, um die Ausbildungsmesse Siegen öffentlichkeitswirksam zu vermarkten. Dazu gehört auch, dass den Verlagshäusern die Daten aus dem Flyer (Gestaltung, Logo, Inhalte) zur Verfügung gestellt werden.

Aussteller haben darüber hinaus die Möglichkeit auf eigene Kosten Anzeigen in den Sonderbeilagen zur Messe zu schalten.

6 Haftungsausschluss

Für den Inhalt von Anzeigen, Eintragungen, Beiträgen gemäß 5.1 bis 5.4 und eventuell daraus entstehenden Schäden ist der jeweilige Aussteller verantwortlich. Bei Druckfehlern, unrichtiger Platzierung, Irrtümern und lücken- oder fehlerhaften Abdrucken übernimmt die IHK keine Haftung.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages hiervon unberührt. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen darüber führen, die unwirksamen Bestimmungen durch gültige zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in ihr angegebenen Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so soll das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß an die Stelle treten.